Abnahme Kamin

Innerhalb 6 Wochen nach Aufstellung des Kamins ist jeder Eigentümer dazu verpflichtet, den Kamin abnehmen zu lassen. Dies haben wir heute getan und in dem Zusammenhang wurde auch unsere Gastherme bzw. Feuerungsanlage überprüft.

Während seines halbstündigen Besuchs wurde vom Schornsteinfeger begutachtet und bewertet
  • ob die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte ausreichend ist,
  • ob die Feuerstätte ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
  • ob die Verbrennungsgase einwandfrei und gefahrlos abziehen können,
  • ob der Schornstein/Abgasanlage ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
  • ob am Schornstein/Abgasanlage keine Versottung oder Durchfeuchtung entstehen kann.

Alles war zu seiner Zufriedenheit und die Gastherme hat wunderbare Werte angezeigt. Nun haben wir eine Art TÜV Sticker dran, die uns an die Abgasuntersuchung in 2 Jahren erinnert ;-) Glücklicherweise werden wir hier aber vom Schornsteinfeger informiert.


Die Feuerstättenschau des Kamins findet alle 3 Jahre statt und jedes Jahr steigt uns der Schornsteinfeger aufs Dach, um dem Schornstein zu reinigen. Aber auch hier werden wir wohl rechtzeitig informiert. Eine Sorge weniger. Man muss ja dann schon an genug andere Wartungstermine oder Filterwechsel denken.


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