Baustopp

Wir waren noch nie beim Anwalt, deswegen wussten wir nicht so Recht was uns erwartete. Als fachmännische Hilfe baten wir Martin darum, uns zu begleiten. In einem anderthalb stündigen Termin erklärten wir uns und unsere Probleme. Beim ersten Teil - Verstoß gegen DIN - kann er uns helfen. Beim Teil mit den teuren Preisen und der Zusatzleistungen leider nicht. Aber uns war an erster Stelle ja wichtig, dass wir am Ende ein Haus übergeben bekommen, was wir auch vertraglich vereinbart haben. Und im Vertrag steht:

Die Bauausführung unserer Häuser erfolgt konventionell in handwerksgerechter Bauweise nach den gültigen DIN-Normen und den anerkannten Regeln der Technik [...] Zählerschrank mit Verteilung gem. VDE Vorschriften und TAB (Technische Anschlussbedingungen) der zuständigen Energieversorger.

Der Anwalt riet uns zu einer Mängelanzeige mit einer Frist zur Beseitigung bis 07.03.2016. Allerdings wollten wir nicht dieses Schreiben aufsetzen, sondern waren mit dem Wunsch dort, dass er das tat, damit wir endlich ernst genommen werden. Gemeinsam verfassten wir den Inhalt und gingen dann mit einem besseren Gefühl erstmal raus. Allerdings hat dies auch zu bedeuten, dass der Innenputz nicht beginnen kann und ein Bauverzug entsteht. Gott sei Dank war der heute auch noch nicht dran, denn bis Freitag sollten die durch sein. Passt also, dass hier nicht unnötig nochmal alles abgekratzt werden muss.

Den Bauleiter informierten wir noch am Abend und auch mit dem kranken Gutachter telefonierten wir. Er meinte, dass er von den Bildern her auch Mängel erkennen kann, dies sich aber nochmal genau ansehen muss. Er ist krank, wir wollen ihn nicht hetzen. Daher sind wir erstmal gut beim Anwalt aufgehoben.

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